Wohngemeinschaften
Der Wunsch des Menschen ist, solange wie möglich selbst-
bestimmt in seiner eigenen Häuslichkeit zu verbleiben, das zu realisieren ist die Aufgabe der „ambulanten Pflege“. Der Gesetzgeber hat ins Pflegeversicherungsgesetz hineingeschrieben „Ambulant vor Stationär“.
Wir wurden jedoch immer wieder bei der Versorgung unserer Kunden an
unsere Grenzen geführt. Es gibt viele Menschen, die aufgrund ihrer
- gesundheitlichen Einschränkungen
- mobiler oder medizinischer Art
- Einsamkeit, oder
- familiärer Gegebenheiten
individuell betreut werden müssen, dass die meisten dieser Betroffenen sich dieses wirtschaftlich nicht so leisten können.
Eine alternative Lösung dieser Lebenssituation bieten Wohn- und Hausgemeinschaften.
Die Vorteile dieser von Studenten altbewährten Wohnform:
- Gemeinsam ist man nicht einsam
- Gemeinsam ist man stark
- Gemeinsam fällt vieles leichter
- Gemeinsam ist es preiswerter




