Der Pflegedienst:
Der Pflegedienst des SHD umfasst alle Leistungen, deren Kosten laut
SGB XI und SGB XII (soziales Gesetzbuch) von der Pflegeversicherung
übernommen werden:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilisation
- Hauswirtschaft
Darüber hinausgehende Leistungen:
- medizinische Behandlungspflege
- Gabe von Spritzen
- Gabe von Medikamenten/Überwachung der Arzneimitteleinnahme
- Verbandwechsel/Wundversorgung
- RR – BZ Kontrollen
- Port-Versorgung
- MRSA-Patienten
- und vieles mehr
Alle Leistungen werden nach pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen
erbracht und sind eine Frage der Qualität.